Im Zuge unserer diesjährigen Medienkompetenztage in der Jahrgangsstufe 6 besuchte uns in der Woche vom 20.-22. Oktober Kriminaloberkommissar Stefan Hellwig von der Abteilung Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Kleve. Gemäß dem Motto unseres Kompetenztrainings „Sicher im Internet unterwegs“ ging es in der letzten Woche darum, unsere „jungen Steiner“ nicht nur über Chancen, die das Internet zweifelsohne bietet, aufzuklären, sondern sie auch frühzeitig mit Verhaltensregeln sowie den rechtlichen Grundlagen für den sicheren Umgang mit dem Medium Internet vertraut zu machen. Angesichts einer immer rasanteren technischen Entwicklung und einem nicht zu leugnenden Interesse unserer Kinder an modernen Kommunikationsformen war es in den letzten Tagen unser Anliegen, den Schülern einen reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit dem „Internet“ beziehungsweise dem immer beliebter werdenden „Smartphone“ zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund haben die Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen unserer Schule in den vergangenen Tagen jeweils Module zu den Themen „Chatten/WhatsApp“ sowie „Mobbing“ durchlaufen. Vorrangiges Ziel hierbei war es, den Kindern grundlegenden Tipps zu vermitteln, wie sie sich im Netzt verhalten sollten, um potentiellen Gefahren vorzubeugen. Angefangen von der Erstellung eines Profils und dem sicheren Passwort beschäftigen sie sich vor allem mit den Verhaltensregeln im Umgang mit diversen sozialen Netzwerken und Online-Diensten wie beispielsweise „WhatsApp“, „Facebook“, „Instagram“, „You Now“ usw. Zudem wurden die Kinder gezielt darauf aufmerksam gemacht, welche fatalen Auswirkungen das vermeintlich harmlos erscheinende Cybermobbing für die Betroffenen haben kann, wie sie gegebenenfalls Beweise dagegen sammeln können und warum es so wichtig ist, sich in einem solchen Fall jemandem anzuvertrauen.
Darüber hinaus machte es sich Herr Hellwig in diesen Tagen zur Aufgabe, die Kinder unter anderem über Urheber- und Persönlichkeitsrechte aufzuklären. Im Fokus standen insbesondere Themen wie z. B. das Recht am eigenen Bild, das Urheberrecht sowie das Recht an Filmaufnahmen, die nicht ohne Weiteres einfach weitergegeben werden dürfen, sondern lediglich für den privaten Gebrauch zugelassen sind. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage thematisiert, ab wann Kinder beziehungsweise Jugendliche für die Konsequenzen ihres eigenen Handelns selbst Verantwortung tragen müssen und ab wann sie vor dem Gesetz als „strafmündig“ gelten.
Zusätzlich zu der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern selbst fand am Mittwoch gleichsam ein Elterninformationsabend statt, der gemeinsam mit Herrn Hellwig durchgeführt und gestaltet wurde. Im Verlauf des Abends informierte Herr Hellwig interessierte Eltern umfassend über zeitbezogene moderne Medien, soziale Netzwerke, rechtliche Grundlagen sowie insbesondere mögliche Gefahren hinsichtlich der Nutzung der diversen Medienangebote.
Da das Internet, wie es so schön heißt, „nichts vergisst“, ging es bei dieser Veranstaltung vor allem darum, den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler wertvolle Tipps zu geben, wie sie ihre Kinder bereits im Vorfeld vor eventuellen Risiken schützen und sie durch gezielte und altersgerechte Aufklärung sensibilisieren können, um sie vor unwiderruflichen Fehlern zu bewahren. In diesem Zusammenhang referierte Herr Hellwig beispielsweise über Gefahren des so genannten „Sextings“ (Versand von erotischem Bildmaterial des eigenen Körpers über Instant-Messaging-Anwendungen) oder „Groomings“ (Kontaktaufnahme mit Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum, zwecks Anbahnung illegaler sexueller Handlungen). Darüber hinaus wurden Phänomene wie „Kettenbriefe“ (NICO), in denen Kinder und Jugendliche per „WhatsApp“ unter anderem Todesdrohungen per Sprachnachricht erhalten und aufgefordert werden, derartige Nachrichten weiterzuverbreiten, thematisiert und besprochen. Weitere Themen waren überdies so genannte „Fake-Profile“ oder die jüngst aufgetretene Erscheinung des so genannten „Spoofings“. Spoofing (englisch für Manipulation, Verschleierung oder Vortäuschung) bezeichnet dabei in der Informationstechnik verschiedene Täuschungsmethoden in Computernetzwerken zur Verschleierung der eigenen Identität mit dem Ziel, unwissende Personen zu Geldzahlungen oder der Herausgabe persönlicher Daten aufzufordern.
In einem offenen Gesprächsaustausch ging es abschließend darum, Fragen der Eltern zu diskutieren und mögliche präventive oder intervenierende Maßnahmen an die Hand zu geben, was im konkreten Einzelfall zu tun sei, zum Beispiel „Was kann ich tun, wenn mein Kind ungewollt Empfänger von Gewaltvideos, rechtsextremistischer Propaganda oder pornografischen Darstellungen wird?“.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Herrn Hellwig ganz herzlich dafür bedanken, dass er uns in unserem gemeinsamen Anliegen unterstützt, die Medienkompetenz unserer Kinder zu schulen. Wir freuen uns auch weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit, in der wir auch in Zukunft darum bemüht sein werden, die Fähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern, sich selbstbestimmt, aufmerksam und verantwortungsbewusst durch das Netz zu bewegen.
Im Auftrag der Medien-AG: M. Bergmann
Und was nehmen die Schülerinnen und Schüler selbst aus dieser Woche mit? – Hier noch einige Impressionen:
„Ich finde, der Medientag war sehr toll und informativ. Vor allem der Kriminalpolizist hat uns sehr viel beigebracht.“
„Mir hat es geholfen und ich weiß jetzt, wie ich mich im Internet verhalten muss und wie ich mein Handy und andere Geräte schützen kann.“
„Wie sollen Cybermobbing nicht unterstützen, sondern uns dagegen stellen.“
„Wir sollen nicht immer alles glauben, was im Chat geschrieben wird.“
„Was im Netz ist, bleibt im Netz.“
„Wenn man gemobbt wird, soll man sich nicht verschließen.“
„Bei seltsamen Sachen sollen wir unseren Eltern Bescheid geben.“
„Ich weiß jetzt, dass man ein schwieriges Passwort auf dem Handy einstellen muss.“
„Wir sollen niemals Nacktfotos ins Internet stellen.“
„Wenn man von jemandem ein Foto macht, muss man denjenigen fragen, ob man dieses Foto veröffentlichen oder weiterschicken darf.“
„Beim chatten darf ich keine Adresse, meinen Namen, mein Alter oder meine Handynummer angeben.“
„Ich habe gelernt, dass man sich nicht mit unbekannten Chatpersonen treffen sollte.“
„Ich fand die Medientage voll cool und interessant.“