Teilnahme an Corona-Selbsttests in der Schule oder Nachweis einer Immunisierung
Für alle in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal) müssen weiterhin wöchentlich zwei Coronaselbsttests durchgeführt werden. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, muss nicht am Selbsttest in der Schule teilnehmen.
Der Nachweis einer Immunisierung wird nun gemäß § 4 Absatz 5 der Coronaschutzverordnung einem negativen Testergebnis gleichgestellt. Nach der Vorlage oder Zusendung der entsprechenden Nachweise im Sekretariat entfällt somit die Verpflichtung zur Teilnahme an den Selbsttests für die Schülerin /den Schüler.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Testtermine Oberstufe
Hinweise und Testtermine Oberstufe
Corona-Selbsttests nach den Osterferien
Ab dem 12. April wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
In der SchulMail des Ministeriums vom 14. April wird dazu ausgeführt: „An den wöchentlich zwei Coronatests nehmen alle Schülerinnen und Schüler […] teil. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben […]. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest […]. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums […], muss nicht am Selbsttest teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebs bzw. der pädagogischen Betreuung) aus. […] . Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.“
Der Nachweis der Teststelle über ein negatives Testergebnis muss jeweils vor dem Selbsttest an der Schule der beaufsichtigenden Lehrkraft vorgelegt werden. Andernfalls muss der Selbsttest in der Schule durchgeführt werden, sonst ist eine weitere Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht möglich.
Die Selbsttests werden in der Regel vor oder zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde in den Klassen- oder Kursräumen durchgeführt. Abweichungen dazu sind in der Terminübersicht vermerkt. Aufgrund des Wechselunterrichts sind in den Klassen 5 bis 9 sowie in der EP unterschiedliche Termine für die jeweilige Präsenzgruppe berücksichtigt.
Jahrgang | 1. Selbsttest der Woche | 2. Selbsttest der Woche | ||
Q2 | Montag, Mittagspause (Sporthalle) | Donnerstag 1. Std. | ||
Q1 | Montag 1. Std. | Mittwoch 1. Std. und 1. gr. Pause (Mensa) | ||
EP | Montag 1. Std. und 1.gr. Pause (R116) |
Dienstag 1. Std. | Mittwoch 1. Std. und 1.gr. Pause R116 | Donnerstag 1. Std. |
5-9 | Montag 1. Std. | Dienstag 1. Std. | Mittwoch 1. Std. | Donnerstag 1. Std. |
Weiter Informationen finden Sie in der aktuellen Coronabetreuungsverordnung.
Termine für die Selbsttests in der Woche 12.-16. April 2021
Corona-Selbsttests vor den Osterferien
Die Test-Kits sind am Wochenende eingetroffen und die Vorbereitungen für die Testungen laufen. Die Selbsttests der Schülerinnen und Schüler werden an folgenden Terminen stattfinden.
- Dienstag, 23. März 2021, 5. Stunde: Q1
- Mittwoch, 24. März 2021, 1./2. Stunde: Gruppe B der Klassen 5 bis 9 und der EP
- Donnerstag, 25. März 2021, 1./2. Stunde: Gruppe A der Klassen 5 bis 9 und der EP sowie die Q2
Das Schulministerium NRW ermöglicht, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Corona-Selbsttest durchführen kann. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Selbsttests werden – wie der Name es sagt – von den Schülerinnen und Schülern selbstständig, aber unter Beaufsichtigung der Lehrkräfte durchgeführt. Nach den Osterferien sollen die Testungen fortgesetzt werden, um den Präsenzunterricht möglichst zu sichern. Die Hinweise in dem Informationsbrief sind weitgehend der SchulMail des MSB vom 15. März 2021 entnommen und wurden an wenigen Stellen durch schulbezogene Hinweise ergänzt. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.
Informationsbrief zu den Selbsttests für Schülerinnen und Schüler